on 12-02-2014 12:25 PM
Hallo!
Ist es möglich, dass eine Firma aus zwei SAP-Systemen Lohnsteuerbescheinigungen erstellt und per B2A-Manager separat verschickt, ohne dass es zu Problemen kommt?
Kann das Protokoll mit dem bestätigten Transferticket für den Ausdruck je B2A-Manager wieder abgeholt werden oder gibt es Probleme bei der Systemzuordnung?
Muss man vor der Zusammenfassung der Lohnsteuerdaten auf einen Nummernkreis achten, z.B. HRB2A_DESTN (analog dem Dateizähler bei SV-Meldungen), damit die Clearingstellen die Lohnsteuerbescheinigungsdateien auseinanderhalten kann?
Wie sieht es bei ELSTAM An-/Abmeldungen aus? Können diese auch separat je System erstellt und Antworten darauf abgeholt werden? Gibt es hier besondere Nummernkreise zu beachten oder reicht das Transferticket?
(Das Verteilte Reporting soll dabei nicht als Lösung eingesetzt werden)
Vielen Dank für eine Antwort!
Viele Grüße SH
Hallo Sandra,
lt Hinweis 1849868 (ELStAM) ist es nicht nötig hier das verteilte Reporting zu verwenden
der Hinweis sagt, das ...
....Wenn eine Arbeitgebersteuernummer(AGSTNR) in zwei oder mehreren Systemen
vorkommt, erfordert dies nicht, dass Sie Verteiltes Reporting verwenden. Eine
getrennte Meldung von verschiedenen Arbeitnehmern(AN) mit gleicher AGSTNR aus
mehreren Systemen wird durch die Verwendung von unterschiedlichen
Datenlieferanten je System sichergestellt......
D.h. als Datenlieferant richten Sie die entsprechenden Betriebsstätten ein. z.B. Perb XYZ1 und im anderen System XYZ2, dadurch werden die Meldungen getrennt erkannt.
Nein, der Nummernkreis wird pro System hinterlegt.
Dies sollte auch bei der Lohnsteuerbescheinigung funktionieren, da getrennte Meldung von verschiedenen Arbeitnehmern mit gleicher AGSTNR.
Viel Erfolg!
Gruss
Jan
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Hallo Jan!
Danke für deine Infos, es hat mich auf folgenden Hinweis gebracht: 1806642- Elstam. Datenlieferant -Zusammenhang und Erklärung.
Da steht ein Passus drin, der auf meine angenommene Situation passt: "Diese Lösung kann zu Problemen führen, wenn Sie nur eine lohnsteuerliche Betriebsstätte, deren Steuernummer als Datenlieferant genutzt wird, auch als Datenlieferant genutzt wird, in zwei HR-Systemen verwenden. Da nur eine Steuernummer vorhanden ist, kann kein weiteres Zertifikat für einen weiteren Datenlieferanten beantragt werden. Dafür gibt es das Verteilte Reporting..."
Genau das träfe zu. Das Verteilte Reporting soll aber nicht eingesetzt werden.
Wie wäre es, wenn man den Versand von LSTB und ELSTAM An-/Abmeldungen je System zeitlich trennt: erst verschicke ich aus dem ersten System die Meldungen, warte die Antwort ab, dann verschicke ich aus dem anderen System, warte die Antwort ab. Im Zeitraum der Monatslisten rufe ich nur in einem System ab. Wäre ein gleicher Nummernstand systemintern dabei ein Problem?
(Ich überlege hier nur eine Übergangslösung für ein technisches Problem!)
Reicht das aus?
Viele Grüße
Sandra
Hallo Sandra,
nein, denke nicht, dass dies reicht.
Die Clearingstelle hat für den Arbeitgeber (Steuernummer) nur einen Topf . D.h. bei An- und Abmeldung/LSTB kann Dein Ansatz mit den Meldungen zeitlich getrennt funktionieren, aber bei den Monatslisten/Änderungslisten nicht.
Die Clearingstelle weiss, Arbeitnehmer x ist bei Unternehmen y beschäftigt. Sobald der Arbeitgeber y die Liste abholt, ist es für die Clearingstelle uninteressant, welches HR-System anfragt. Somit kämen auch Änderungen für Arbeitnehmer, die im anderen System angelegt in das abrufende System.
Genau für dieses Problem ist das Verteilten Reportings für das ELStAM Verfahren entwickelt worden. Nach der Umsetzung können die Daten aus mehreren Systemen zusammengefasst werden und an die Clearingstelle geschickt werden.Die Antwortdatei wird dann in das führende System
geschrieben und anschliessend werden die Meldesätze pro Mitarbeiter in das
jeweilige Systeme verteilt.
Wird somit die einzige praktikable Lösung sein.
Viel Erfolg!
Gruss
Jan
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