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Steuerpflichtige Nachzahlung trotz Steuerklasse 4 befreit.

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Hallo Zusammen,

wir suchen nach einer Lösung, einem Mitarbeiter mit Steuerklasse 4 befreit, steuerpflichtige Nachzahlungen zu gewähren.

Diese steuerpflichtigen Zahlungen können leider dem Entstehungszeitraum nicht mehr zugeordnet werden, da ein Systemwechsel stattgefunden hat.
Den Mitarbeiter für den Auszahlungsmonat auf steuerpflichtig zu stellen, hilft leider nicht, da dann auch die laufenden Bezüge pflichtig werden.

Eine zweite Personalnummer anzulegen, wird leider vom Kunden abgelehnt :-8

Hat Jemand noch eine andere Idee dazu?

Vielen Dank und viele Grüße

B. Elert

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Hallo Frau Elert,

Vorschlag:

Mitarbeiter für den Auszahlungsmonat (nur für den Auszahlungsmonat) auf steuerpflichtig zu setzen und für die laufenden Bezüge,  Lohnarten zu kreieren die steuerfrei sind. Diese im IT0008 etc. (nur für den Auszahlungsmonat) aufzugeben.

Somit erhalten Sie für die versteuerte Nachzahlung auch eine Lohnsteuerbescheinigung und die laufenden Bezüge werden nicht versteuert.

Mit freundlichen Grüssen

Jan Elsner

Former Member
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Hallo Herr Elsner,

vielen Dank für die Nachricht.

Leider ist das nicht realisierbar. Das Problem ist, dass die Stammdaten und die Verantwortlichkeit für die Anlage von Lohnarten in einem zentralen weltweiten System liegen. Dort ist es nur unter größten Schwierigkeiten möglich, solche Lohnarten zu definieren, da diese nicht in das globale Template passen.

Das Payroll-System ist extern bei einem Provider, der nun mit diesem Problem konfrontiert wird.

Unsere Frage war nun, ob es irgendwie einen "versteckten" Parameter in der Abrechnung gibt, über den man das steuern könnte, ähnlich der VKLA 47 mit R bzw. S bei DBA.

Die Ideen mit der 2. Personalnummer oder Anlegen von steuerfreien Lohnarten mussten wir eben wegen dieser Problematik der getrennten Stammdatenhaltung verwerfen.

Vielen Dank und viele Grüße

Brigitte Elert